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07.09.2021 16:41 –

Zum Schuljahresbeginn

Ein leeres Haus freut sich auf seine Schüler ...


Nach langen und erholsamen Sommerferien ist es schön zu wissen, dass sich ab Donnerstag unser Haus wieder mit Leben und Lernen und Lachen füllt. Um möglichst unbeschadet in dieses neue Schuljahr zu starten, haben altbekannte „Hygieneregeln“ weiterhin Gültigkeit, die in allen Klassen/Tutoriaten am ersten Tag ausführlich besprochen werden. Bereits für Tag 1 bedeutet das, dass alle Schüler und Lehrer, die nicht „geimpft“ oder „genesen“ sind, einen negativen SARS-CoV-2 Nachweis erbringen müssen:

Um den Test in der Schule durchzuführen, ist die Einverständniserklärung der Eltern vonnöten. Es bedarf keiner Wiederholung einer bereits im letzten Jahr erteilten Einverständniserklärung. Wir bitten alle neuen Schüler, sich diese Einverständniserklärung (s. unten) auszudrucken, auszufüllen und am Donnerstag mitzubringen. Gleiches gilt für alle Schüler, die bisher von der Aufhebung der Präsenzpflicht im letzten Schuljahr Gebrauch gemacht hatten. Letzteres gilt nicht mehr.

Alternativ ist ein Selbsttest zuhause oder der Nachweis eines Testzentrums/Arztes möglich. Das negative Testergebnis muss schriftlich erbracht werden - durch eine eidesstattliche Erklärung (s. unten) oder ein medizinisches Dokument.

Alle Fünftklässler werden von ihren Klassenleitern auf dem Schulhof (Süd/Schillerstraße) in Empfang genommen. Alle anderen Schüler, die neu bei uns sind oder einer neuen Klasse zugeordnet werden, treffen sich zur ersten Stunde im Informationsraum der Schule (Kellergeschoss/Förderverein). Sie werden am Südeingang der Schule (Schillerstraße) begrüßt und dorthin geleitet, um dann in ihre Klassen zu gehen. 

Wir hoffen auf ein Schuljahr mit möglichst viel „Normalität“ und - allen Hygieneregeln zum Trotz - auf fröhliche Gesichter, spannende Geschichten von aufregenden Ferienabenteuern und vor allem auf brillante Leistungen in den nächsten 10 Monaten ;-)

Bis zum Donnerstag ...

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DATEIEN

Einverständniserklärung zum Selbsttest in der Schule

Selbstauskunft zum Testergebnis

Rahmenhygieneplan für Schulen 

aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes