Rechtskunde

"Allen Menschen recht getan, ist eine Kunst, die niemand kann." (Sprichwort)

 

Warum eigentlich?

Hattest du schon einmal mit dem Recht zu tun?

Ach so, du warst noch nie in einem Gerichtssaal.

 

... Aber du warst heut morgen in der Schule, ... weil du deine Freunde treffen wolltest ... und weil es deine Pflicht ist. Wie jedes Kind in Sachsen-Anhalt musst du 12 Jahre lang eine Schule besuchen. Aber dort hast du auch Rechte.

Wenn du mehr darüber wissen möchtest, melde dich für den Wahlpflichtkurs Rechtskunde in der 9. und 10. Klasse an.

Dort lernst du auch etwas über deine Rechte und Pflichten in der Familie oder in deiner Freizeit. Gut zu wissen, wie man Verträge abschließt und was du dabei beachten musst.

Dich interessiert das Strafrecht, wann jemand verurteilt wird und wie das passiert?

Auch darüber erfährst du etwas von den Fachlehrern für Rechtskunde an unserer Schule, Frau Kunze und Frau Wegert.

 

In der Kursstufe kannst du das Fach weiterführen oder neu damit beginnen. Dann werden folgende Themen besprochen:

- Strafrecht und Jugendstrafrecht

- Familienrecht

- Erbrecht

- Arbeitsrecht

- wahlweise außerdem Ansätze des Steuerrechts, europäisches Recht, Verwaltungsrecht oder andere

 

Schön, dass du neugierig geworden bist.

Unsere Unterrichtsstunden leben von deinen Fragen und wenn der Fachlehrer sie nicht alle beantworten kann, so lässt sich viel mit einem Rechtsanwalt, Richter, in Filmdokumentationen oder Fallbeispielen oder auch direkt im Gerichtssaal - als Zuschauer - klären.

Der tollste Tag des Unterrichts im ganzen Jahr

Am diesjährigen Kindertag, dem 1. Juni 2023, verbrachte der Rechtskunde-Kurs des neunten Jahrgangs mit der Lehrerin Frau Kunze den Tag nicht in der Schule, sondern im Gericht, um praxisnah Verhandlungen mitzuerleben.

Bevor der Tag überhaupt begann, haben wir uns gemeinsam im Unterricht inhaltlich darauf  vorbereitet. Thema der letzten Stunden hieß so dann "Das Strafverfahren" mit den dazugehörigen Unterthemen "Das Erkenntnisverfahren" sowie "Die Beteiligten im Hauptverfahren". Somit konnten wir unser zuvor gelerntes Wissen in die Praxis umgesetzt reflektieren.

Alle haben sich auf den Tag gefreut, weil es der Höhepunkt dieses Kurses in dem Jahrgang und immer mit spannenden und interessanten Eindrücken verbunden ist.

So traf man sich dann voller Vorfreude um 8:15 Uhr vor dem Eingang des Amtsgerichtes, das sich an der Kreuzung der Dessauer und der Berliner Straße gegenüber der Schlosskirche in Wittenberg befindet.

Da jede Gerichtsverhandlung in der Regel öffentlich ist, dürfen ihr alle Bürger beiwohnen, die gerade sowohl Lust als auch Zeit haben und sich an gewisse Regeln halten. Sobald der Richter den Gerichtssaal betritt oder verlässt, oder er das Urteil über den Angeklagten verliest, ist es üblich, als Zuschauer*in ebenfalls aufzustehen. Zudem darf im Gerichtssaal nicht gegessen und nicht getrunken werden. Das Benutzen technischer Geräte ist auch nicht gestattet. Unsere Notizen haben wir mit Stift auf Papier getätigt. Glücklicherweise hielt sich jeder an die Vorschriften und es gab keinen Platzverweis durch den Richter.

Insgesamt waren für den Tag sieben Prozesse angesetzt. Zu unserem Bedauern kamen aber mehrere Angeklagte nicht zu ihrem Prozess. Die zu bestrafenden Taten der Angeklagten waren sehr breit gefächert: Vom üblichen Ladendiebstahl bis hin zu Trunkenheit im Verkehr war das Repertoire gefüllt. Doch eine Gemeinsamkeit hatte fast jeder Angeklagte aufzuweisen: mehrere Vorstrafen. Zumeist waren die Angeklagten dem Klischee entsprechend männlich sowie im jungen beziehungsweise mittleren Alter. Natürlich hätten wir auch gerne eine weibliche Angeklagte erlebt; diese ist aber leider nicht erschienen. Bei einem Prozess gab es sogar Zeugen sowie Angehörige des Angeklagten, die sich das Urteil für den Angeklagten anhören wollten. Alle Angeklagten waren sofort nach der Verlesung mit ihrer Strafe zufrieden und lehnten eine Revision oder Berufung ab, was die Strafe sofort rechtskräftig macht.

Der Richter verwies uns am Ende des Gerichtstages auf Prospekte für Berufe im rechtlichen Rahmen, wie etwa den*die Rechtspfleger*in oder den*die Justizfachwirt*in. Und wer weiß? Vielleicht entscheidet sich der Eine oder die Andere aus dem Kurs doch für diese berufliche Zukunft und steht später vor Gericht - aber hoffentlich nicht in dem Sinne. Laut dem Richter und der Amtsanwältin mangelt es auch bei ihnen an Nachfolgern.

Ein großer Dank gilt auch unserer Rechtskunde-Lehrerin Frau Kunze, die nach dem Ende aller Gerichtsverhandlungen jedem Kursteilnehmer eine leckere Kugel Eis in der Stadt spendiert und die Planung übernommen hat.

Für manche gab es aber auch einen Wermutstropfen: Je nach Klasse mussten manche noch zurück zur Schule, um die letzten Minuten des dritten Blockes mitzuerleben, manchmal sogar noch den vierten.

Als Resümee aus dem Tag vor Gericht hatte der Rechtskunde-Kurs die Aufgabe erhalten, einen Gerichtsbericht über einen beliebigen Prozess zu schreiben. Man konnte sich dabei aussuchen, ob man die Seriosität einer Lokalzeitschrift beibehält oder doch ein Klatschblatt nachahmt. Die Ergebnisse können auf der Homepage unserer Schule angesehen werden.

Der Tag hat auf jeden Fall gezeigt, dass das, was an manchen Tagen im Unterricht als langweilig und zu öde herüberkommt, im echten Leben doch ziemlich interessant und lehrreich sein kann.  Rechtskunde ist - nicht so wie Mathematik - ein Fach, wo man alles vom Unterricht in der Realität umgesetzt wiedererkennen kann. Und alles, was man im Unterricht gelehrt bekommt, ist nützliches Allgemeinwissen. Zudem hat es viel mehr Spaß gemacht, als jede Woche dienstags im vierten Block viel Theorie auf Papier bringen zu müssen.

Katrin E. Hölzel, 9e

Betrug über zwei Monate: Ein Gerichtsbericht

Der Angeklagte Tobias K. wurde am 01.06.2023 um 08:30Uhr zur Verhandlung vor Gericht gerufen. Nachdem er erschien, las der Richter Walter die persönlichen Daten des Täters vor, darin eingeschlossen der vollständige Name, das Geburtsdatum mit Geburtsort, die derzeitge Adresse, den Familienstand und den jetzigen Arbeitsplatz vor. Nach diesen Angaben ist Tobias K. ein ungelernter Elektriker mit zwei Kindern. Er ist ledig und sein letztes Nettogehalt beträgt 1600 €. Zu seinen Vorstrafen zählt unter anderem gewerbsmäßiger Betrug. Die Amtsanwältin, welche die Staatsanwaltschaft vertrat, brachte ihre Anklage zu Wort. Über dem Zeitraum vom 01. März bis in den April 2022 soll der Angeklagte sich 1839,60€ erschlichen haben. Zu dieser Zeit soll Tobias K. Sozialhilfe bezogen, aber zugleich arbeitstätig gewesen sein. Das Schuldeingeständnis erfolgte sofort nach dem Ende der Worte der Amtsanwältin. Jedoch war dem Richter unklar, aus welchen Gründen der Angeklagte diese Tat begangen hat, sodass er ihn zur Rede stellte. Darauf antwortete der Angeklagte nur, dass er das Geld zurückbezahlen werde. Der Richter fragte weiter, wie der Angeklagten an das Geld gelangen konnte. Dieser stellte klar, dass er wegen Krankheit von seinem Arbeitgeber gekündigt wurde, aber die Arbeitsstelle, welche 40 Stunden bzw. Vollzeit als Elektriker enthält, nach einem Gespräch mit dem Arbeitgeber zurück erlangte. Er sagte deutlich, dass er die Tat bereue, daher kam die Amtsanwältin zu folgendem Schluss. Der Angeklagte sollte zu sechs Monaten Freiheitsstrafe ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung, wobei er einen Wohnortswechsel angeben muss, und zu einer Geldstrafe von 1500 € an einen gemeinnützigen Verein und zum Tragen der Kosten des Verfahrens verurteilt werden. Der Angeklagte verweigerte eine Aussprache seiner letzten Worte. Sodass der Richter zu einem Urteil kam. Tobias K. wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ausgesetzt auf zwei Jahre Bewährung und einer Geldstrafe von 1000 €, welche zu je 15 € pro Monat an den Verein Reso-Witt e.V. zu leisten sind, verurteilt. Der Richter begründete sein Urteil aufgrund der Vorstrafen des Verurteilten und dem wiederholten Tatbestand. Danach erläuterte der Richter, dass der Verurteilte innerhalb der nächsten 7 Tage Berufung einlegen könne, welches nach der Aussage des Verurteiltem allerdings nicht notwendig wäre. Da alle Verhältnisse geklärt waren, beendete der Richter die Verhandlung um 08.45Uhr.

von Jorunn Hibbeler

Wiederholungstäter (44) hat erneut zugeschlagen: Hilflose junge Frau wurde schwer verletzt

Bulliges Aussehen, fahriges Verhalten und keine Reue - so wie man sich einen typischen Kleinstraftäter vorstellt. Zu solchen Typen zählt auch Steve M. (44), der auch den charakteristischen Namen eines Gelegenheitstraftäters trägt.

Wer am gestrigen Donnerstag, dem 01.06.2023, im Amtsgericht Wittenberg war, konnte einige aufreibende Fälle erleben.

Darunter auch die Verhandlung von Steve M., einem 44-jährigen Stendaler. Steve M. wohnt aktuell in der Heimstätte 1 in Lutherstadt Wittenberg und ist derzeit als Bestattungshelfer unterwegs. Da sollte man lieber aufpassen, in welches Bestattungsinstitut man eingeliefert wird, denn Steve M. ist kein Scheinheiliger: Er hat schon einige Vorstrafen auf dem Kerbholz, unter anderem sexuelle Nötigung, sexueller Missbrauch, Hausfriedensbruch, Betrug, Beleidigung sowie mehrere Strafen von zum Teil gefährlicher Körperverletzung.

Seine Verteidigerin wird bis auf unabsehbare Zeit fehlen, weil sie schwer an Krebs erkrankt ist. So ist sie nicht in der Lage, Steve M. und seine Interessen zu vertreten. Wir wünschen ihr gute Besserung!

Die Zeugen, die gegen ihn aussagen sollten, sind ebenfalls nicht erschienen, weil sie allem Anschein nach zu große Angst vor Steve M. hatten.

Die Tat ereignete sich im letzten Jahr im Mai auf einer ausgelassenen Party, wo auch Alkohol im Spiel gewesen sein wird. Laut Zeugenaussagen hat Steve M. sein Bein brutal in den Bauch seines hilflosen Opfers Cheyenne M. gerammt, welche daraufhin in sich zusammengebrochen ist, sodass der Rettungswagen kommen musste. Steve M. bestreitet, diese Tat begangen zu haben und wälzt seine eigentliche Schuld auf das Opfer ab. "Nicht ich habe ihr mein Bein in den Bauch gerammt, sondern sie hat ihr Bein in meinen Bauch gerammt.", meinte der Angeklagte über den Vorwurf des Richters. Er habe sie gar nicht verletzen können, weil er auf einem Sofa gesessen habe, ließ der Angeklagte von sich verlauten.

Der Richter bestrafte ihn aufgrund einer vorhergehenden Straftat mit 8 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Dagegen wurde die Klage im aktuellen Prozess gegen ihn fallengelassen und das Verfahren wurde eingestellt – zum Glück für ihn.

Auch den drei Zeugen wurde eine Strafe von jeweils 200€ oder ersatzweise 4 Tage Ordnungshaft für ihr Nichtkommen aufgebrummt.

von Katrin E. Hölzel

Vom Lidlkunden zum Ladendieb

Als Nico H. Anfang des Jahres in Wittenberg einkaufen geht, ahnt niemand wie der Tag ausgehen wird. Nico H. wohnt in Wittenberg und ist polizeibekannt. Vor einigen Jahren wurde er bereits für verschiedenste Taten wie Leistungserschleichung, versuchten Diebstahl, Körperverletzung, Diebstahl und unerlaubten Besitz von Betäubungsmitteln zur Rechenschaft gezogen. Seine letzte Auffälligkeit liegt sieben Jahre zurück und seitdem herrschte Stille um den Wiederholungstäter.

Doch vor ein paar Monaten sorgt Nico H. in Wittenberg bei Lidl für Aufmerksamkeit. Er steckte Ware im Wert von 69,94 € in seinen Rucksack und hoffte, unertappt damit zu fliehen. Dieser Plan ging jedoch schief, als man ihn an der Kasse stellte. In der Hauptverhandlung des Diebstahls am 01.06.2023 im Amtsgericht der Lutherstadt Wittenberg gesteht er die Tat und erzählt, dass er Vater einer Tochter ist und sich seit vergangener Woche in einer Suchtbehandlung befindet. Außerdem möchte der noch Bürgergeld erhaltende Nico H. am Dienstag, den 06.06.2023, einen Arbeitsvertrag als Produktionshelfer unterschreiben, da er sein Leben wieder unter Kontrolle haben möchte und keine Straftaten mehr begehen will. Allgemein wirkt er sehr nervös und scheint sichtlich aufgebracht, was seine Taten jedoch nicht rückgängig machen kann. Nach kurzer Zeit entscheidet sich der Richter für eine Strafe von 90 Tagessätzen in Höhe von 20 €, die vom Täter so angenommen werden. Er scheint seine Tat zu bereuen und bezeichnet sein Verhalten öffentlich als „dumm“.

Nun bleibt abzuwarten, ob er aus seinem Fehlverhalten lernt und ob er in Zukunft tatsächlich dem Gesetz treu bleiben wird.

Lara Zappe, 9c

Steve M.: zu Unrecht angezeigtes Opfer oder unverbesserlicher Gesetzesbrecher?

Im Amtsgericht Wittenberg fand am 01.06.2023 die Verhandlung um den Wiederholungstäter Steve M. statt. Der erneut wegen schwerer Körperverletzung angezeigte Angeklagte kam jedoch urteilsfrei davon. Wie kann das sein?

Herr. M (44) ist in Stendal geboren und arbeitet als Bestattungshelfer. Er hat schon mehrere Urteile hinter sich und sein Vorstrafenregister liest sich, als würde man durch das Strafgesetzbuch blättern: Betrug, Beleidigung, Körperverletzung, Diebstahl und sogar mehrfach sexuelle Nötigung und sexueller Missbrauch. Es steht jedenfalls fest: Der 44-Jährige muss sich nicht das erste Mal vor Gericht wegen seiner Taten verantworten. Doch bei diesem Fall riskiert er viel, denn er hat bereits eine laufende Bewährungsstrafe, und im Fall einer Verurteilung drohen ihm die Widerrufung der Bewährung und der damit einhergehende Gefängnisaufenthalt.

Doch im Sitzungsaal herrscht Verwirrung, denn die Zeugen, die dem Tathergang beigewohnt hatten, sind nicht erschienen. Herr M. hat Glück im Unglück, denn auch seine Verteidigerin fehlt aufgrund einer Erkrankung und kann ihn nicht vor Gericht vertreten. Nachdem die Staatsanwältin den Anklagesatz vorgelesen hat, laut welchem Steve M. Cheyenne M. (die Aufgebende der Strafanzeige) mutmaßlich nach einer Feier schwer verletzt haben soll. Darauf verteidigte sich Steve M. und argumentierte, dass es ein Fall von Notwehr gewesen sein soll, wo er sich nur vor Cheyenne M. verteidigt hätte. Aufgrund des Fehlens der Zeugen und der Anklägerin fiel das Urteil aus und der Strafprozess wurde eingestellt, zu Gunsten des Angeklagten.

Steve M. blieb somit straflos, und musste sich nicht vor einer bewährungslosen, 8-monatigen Freiheitsstrafe fürchten. Die Zeugen wurden jedoch zu einem Ordnungsgeld von 200€ oder ersatzweise zu 4 Tagen Ordnungshaft für ihr Fernbleiben verurteilt.

Alexandru Ilii

EIN TAG IM AMTSGERICHT WITTENBERG

Am 7.Juli 2022 besuchten wir, der Rechtskundekurs der neunten Klasse in Begleitung von Frau Kunze, das Amtsgericht Wittenberg. Wir durften bei fünf Strafprozessen zuschauen, um deren Ablauf besser nachvollziehen zu können. Ebenso erhielten wir einen Einblick in die Berufe des Richters und des Staatsanwaltes.

Unser Tag begann 8:15, als wir dann direkt Platz im Saal fanden und auf den Beginn der ersten Verhandlung warteten. Wir waren nicht die einzigen Zuschauer. Auch ein Journalist der MZ beobachtete das ganze Geschehen und machte sich Notizen. Beim ersten Fall ging es um einen Diebstahl, den ein junger Mann begangen haben soll. Der Angeklagte ist in der Vergangenheit schon öfter straffällig geworden. Auf Grund seiner Vorgeschichte wurde er von Justizbeamten in Handschellen in den Gerichtssaal geführt, denn er verbüßt zurzeit eine Haftstrafe in der JVA Raßnitz. Bei diesem Fall war niemand für eine Zeugenaussage vor Ort. Im Gegensatz hierzu waren in der zweiten Verhandlung, bei der es um Körperverletzung ging, vier Zeugen anwesend. Dies war sehr interessant, da die unterschiedlichen Aussagen Fragen aufwarfen. Vor den Zeugenaussagen wurden die geladenen Personen über die juristischen Folgen einer Falschaussage belehrt. In den Pausen wurde uns die Möglichkeit gegeben, der Staatsanwältin und dem Richter Fragen zu stellen. Diese Chance nutzten wir ausgiebig. So fragte der Kurs etwas über das Recht im Allgemeinen, ihre Tätigkeiten und die gerade stattgefundenen Verhandlungen. Ebenfalls war es auch spannend, etwas über die Gedanken der Beamten zu erfahren, was innerlich in ihnen vorgeht und ob die erforderliche objektive Sicht schwer zu erbringen ist. Der dritte Fall handelte von einer Frau, welche vom Jobcenter aufgrund von unterschlagenen Informationen eine höhere Geldsumme erhielt als ihr eigentlich zustand. Die letzte Verhandlung, bei der wir anwesend waren, drehte sich um eine Körperverletzung, bei der zu klären war, ob es sich hierbei um Notwehr handelte. Auch hier waren Zeugen vorgeladen und die Bewährungshelferin des mutmaßlichen Täters war anwesend. 6 Monate Haft lautete das Urteil, womit der Verurteilte nicht zufrieden war.

Unser Besuch im Amtsgericht zeigte uns, dass der Richter unter einem gewissen Druck steht, die richtige Entscheidung zu treffen. Er ist der Gesellschaft gegenüber verpflichtet und trägt eine große Verantwortung. Sehr hilfreich für das Fällen des Urteils war die sehr gute Arbeit der Staatsanwältin. Beeindruckend war, dass diese sehr viele clevere Fragen stellte, um das Geschehen bestmöglich nachvollziehen zu können. Uns Laien würden nie solch kleine Ungereimtheiten auffallen.

Es war ein sehr spannender Tag, der uns gezeigt hat, dass die Wahrheit in den meisten Fällen ans Licht kommt. Man muss versuchen sein Leben richtig zu führen und sich bei Problemen Hilfe suchen. Das Sprichwort „Ehrlich währt am Längsten“ hat auch in der heutigen Zeit nichts an Bedeutung verloren.

Celina Schütze

Gerichtsbericht

Am 7. Juli.2022 besuchte der Rechtskundekurs Klasse 9 das Wittenberger Amtsgericht. Um 8.15 Uhr begann die erste Verhandlung. Wir konnten fünf Verfahren beobachten und haben nun auch ein umfassendes Bild von den zuvor nur theoretisch behandelten Sachverhalten. Zwischen den äußerst interessanten Strafverhandlungen bestand auch die Möglichkeit, dem zuständigen Richter Waltert eine Vielzahl an Fragen zu stellen. Von den Einzelheiten der vorgeworfenen Taten bis hin zu allgemeinen Grundsätzen der juristischen Tätigkeit. Wir waren alle sehr beeindruckt von dem Vorgehen des Vorsitzenden und seinen Reaktionen auf unerwartete Zeugenaussagen. Überrascht waren wir von den Aussagen der Zeugen, die für uns häufig nicht nachvollziehbar klangen. Die Wahrheit vor Gericht mittels Zeugen zu ermitteln, scheint schwieriger zu sein als wir uns vorstellen konnten. Auch wenn die beobachteten Strafverfahren nur den Bereich der „einfachen“ Kriminalität zeigten, stellten sie doch ein interessantes Abbild der Gesellschaft da. Der Ablauf des Verfahrens vom Verlesen der Anklageschrift über die Vernehmung der Zeugen bis hin zur Verkündung des Urteils zeigte uns deutlich, wie schwierig eine Entscheidung im Strafrecht sein kann und welche Bedeutung sie für den Angeklagten hat. Dass diese Verfahren eine Bedeutung für das öffentliche Leben haben, zeigen auch die Gerichtsberichte über von uns besuchte Verfahren, welche in der Mitteldeutschen Zeitung im Nachgang zu unserem Verhandlungstag veröffentlicht wurden.

Tara Thormann

 

Aus dem Amtsgericht

Am 07.07.2022 besuchte der Rechtskundekurs der 9. Klasse des Luther-Melanchthon-Gymnasiums mit der Lehrerin Frau Kunze das Amtsgericht Wittenberg von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr. In dieser Zeit waren wir bei fünf Verhandlungen anwesend.

Während der ersten Verhandlung war der Anklagepunkt der Diebstahl eines Parfüm-Testflacons (Preis knapp unter 40 €) aus einem Drogeriemarkt. Diese Verhandlung lief auf eine vorläufige Einstellung des Verfahrens hinaus, da weitere, schwerere Anklagen gegen den Angeklagten, der bereits in Handschellen aus der JVA Raßnitz vorgeführt wurde, bestehen. Nach einigen Fragen des Rechtskundekurses wurde die zweite Verhandlung eröffnet, jedoch nach kurzer Zeit auf einen anderen Termin verschoben, weil der Angeklagte krankheitsbedingt nicht anwesend sein konnte.

In der dritten Verhandlung wurde der Angeklagte der Körperverletzung beschuldigt. Es gab vier Zeugen, von denen allerdings nur einer den Angeklagten als Täter identifizierte. Während der Verhandlung wurde noch ein zweiter Verdächtiger bekannt. Es handelte sich um den Ex-Verlobten einer Zeugin. Sie konnte jedoch keine näheren Auskünfte über ihn erteilen. Dies stieß auf Unverständnis bei den Anwesenden. Da die Zeugin nach eigenen Aussagen mehrmals bei ihm zu Besuch war und sich zudem des Öfteren selbst widersprach, erregte dies bei den Rechtskundeschülern den Eindruck, dass sie ihn decken würde. Der Zeuge, welcher den Angeklagten als Täter identifizierte, fand diesen mithilfe der sozialen Medien. Nachdem alle Zeugen ausgesagt hatten, beschloss der Richter eine erneute Verhandlung zu führen, da einige vorgeladene Zeugen nicht anwesend waren und es auch neue Erkenntnisse in dem Fall gab. Aus diesem Grund ist es nun die Aufgabe der Polizei, den nun verdächtigen Ex-Verlobten der Zeugin ausfindig zu machen, damit klarwerden kann, ob er oder der Angeklagte der Täter ist.

Nach einer weiteren kurzen Pause, in der die Schüler dem Richter und der Staatanwältin einige Fragen zu ihrem Beruf allgemein und zu der vorhergehenden Verhandlung stellten, wurde die vierte Verhandlung eröffnet. Angeklagt war eine Frau, die des Betruges beschuldigt war. Sie soll wissentlich falsche Daten beim Arbeitsamt bezüglich ihrer Berufstätigkeit angegeben haben, um so Geld zu erhalten, das sie ansonsten nicht bekommen hätte. Die Summe des unrechtmäßig erworbenen Geldes belief sich auf knapp 1800 Euro. Der Verteidiger der Angeklagten betonte, dass sich seine Mandantin nicht mit solchen rechtlichen Dingen auskennen würde und eine geistige Minderleistung hätte. Die Mandantin sei in nervenärztlicher Behandlung und es würde aktuell auf ein Gutachten, um die psychische Verfassung der Angeklagten zu beurteilen, gewartet. Der Richter schloss die Verhandlung mit einem neuen Termin.

Der Angeklagte in der fünften Verhandlung wurde der Körperverletzung beschuldigt. Es handelte sich bereits um die zweite Verhandlung des Falls, wodurch sich der Rechtskundekurs nur aus dem Erzählten ein Bild der Tat machen konnte, jedoch nicht die Aussage des Geschädigten oder einer Anwesenden hören konnte. Es gab eine Zeugenaussage. Der Zeuge behauptete, dass die Zeugin der Tat und der Geschädigte ihm von der Tat berichtet haben sollen, wobei sich jedoch seine und die Aussagen der beiden anderen Zeugen kaum gedeckt haben. Wegen dieser teils starken Unstimmigkeit verwies der Verteidiger des Angeklagten auf die Regel „Im Zweifel für den Angeklagten“. Dies wies der Richter jedoch zurück, da es viele Ungereimtheiten in der Aussage des anwesenden Zeugen gegeben hatte und es zudem auch weniger logisch klang, da der Geschädigte zum Zeitpunkt der Tat Krücken brauchte. Zudem würgte der Angeklagte den Geschädigten stark und nannte es Selbstverteidigung, was jedoch nur in bestimmten Fällen als solche gelten würde. Ein solcher Fall lag jedoch nicht vor und der Angeklagte war auch schon mehrfach wegen seines aggressiven Verhaltens aufgefallen und auf Bewährung. Am Ende verkündete der Richter die Schuld des Angeklagten und verurteilte diesen zu sechs Monaten Haft.

In der letzten Rechtskundestunde vor dem Amtsgerichtbesuch hatten wir Schüler ein Gerichtsverfahren im Unterricht nachgespielt. Während des Spiels konnte jeder seine Rolle so spielen, wie er dachte, dass es richtig wäre. Da wir im Unterricht über den Beruf des Richters und des Staatsanwaltes sowie den Ablauf einer Gerichtsverhandlung gesprochen hatten und man in den Medien auch etwas darüber mitbekommt, konnten wir uns ungefähr vorstellen, wie der Richter die Verhandlung leitet und was der Staatsanwalt macht. Als gespielter Richter eine Verhandlung zu leiten, hat Spaß gemacht, war aber auch schwierig, da es ein doch sehr anspruchsvoller Beruf ist und man nicht alles über den Beruf im Unterricht oder in den Medien erfährt. Da war die Möglichkeit, einen echten Richter während einer Verhandlung zu beobachten, eine tolle Gelegenheit. So konnte geguckt werden, wie gut man seine Rolle gespielt hatte, und was noch gefehlt hat. Man stellt sich den Beruf vom Richter doch recht einfach vor, dabei ist es sehr schwer neutral an ein Verfahren ranzugehen und nicht Sympathie für eine der Seiten zu empfinden. Man muss objektiv sein und nicht empathisch für z.B. das Opfer sein, da auch noch während der Verhandlung viel Neues entdeckt werden und die Perspektive auf das Geschehen verändern kann. Des Weiteren stehen in echten Verhandlungen Schicksale von Menschen auf dem Spiel, was es noch schwieriger macht. Diese Verantwortung kann und will man sich wahrscheinlich gar nicht vorstellen.

Alles in allem kann man sagen, dass es ein sehr interessanter Tag im Amtsgericht war und es natürlich etwas Anderes ist so etwas live zu sehen, als es nur im Unterricht durchzusprechen. Uns wurde eine tolle Möglichkeit geboten, die Berufe des Richters und des Staatsanwaltes zu erleben und zu sehen wie eine Verhandlung wirklich abläuft.

Anja Bothe und Lara Okon

Unsere Exkursion ins Amtsgericht 

Am Donnerstag, dem 7. Juli 2022, waren wir mit unserem Rechtskundekurs der neunten Klasse im Amtsgericht Wittenberg.

Nachdem wir 8:00 Uhr im Gericht eingetroffen sind, fanden wir uns im Gerichtssaal ein, um die erste Verhandlung zu verfolgen. Bei dieser handelte es sich um Diebstahl. Aufgrund von einer weiteren Verhandlung im September, welche schwerere Taten des Täters umfasst, wurde diese jedoch vorläufig eingestellt. Da die zweite geplante Verhandlung nicht stattfand, konnten wir dem Richter, sowie der Staatsanwältin viele interessante Fragen stellen. Beispielsweise wie die Sicht des Richters auf Recht und Gerechtigkeit ist oder welchen Altersdurchschnitt die Angeklagten haben. Nach Aussage des Richters liegen die meisten Straftaten bei 30 bis 50-Jährigen vor, allerdings sind Gewaltstraftaten eher auf Jüngere zurück zu führen. Außerdem interessant zu hören war, dass die meisten Straftäter männlich sind und die Mehrheit der weiblichen Straftäter wegen Betrug oder Vermögensfällen vor Gericht stehen. Während der darauffolgenden Verhandlung wurden insgesamt vier Zeugen verhört, jedoch unterschieden sich ihre Aussagen in wichtigen Punkten. Einer der Zeugen war sich sehr sicher, dass der Angeklagte auch der Täter sei, dagegen meinten die anderen er sei es nicht. Der Richter und die Staatsanwältin versuchten mit gezielten Fragen weitere Informationen zu erhalten. Letztendlich wird die Rechtsangelegenheit im September fortgesetzt und dort werden weitere Zeugen geladen. Danach gab es noch zwei weitere Verhandlungen. Während der nächsten war eine Frau wegen Betrugs angeklagt. Allerdings wurde sie noch nicht verurteilt, da dem Richter Informationen und Beweise gefehlt haben. Bei dem letzten Fall wurde eine Verhandlung fortgesetzt, da ein weiterer Zeuge geladen und verhört wurde. Letztendlich wurde der Angeklagte für 6 Monate Freiheitsstrafe verurteilt. 

Vianne Knauth und Merle Fehse

Exkursion ins Amtsgericht 

Am 07.07.2022 besuchte der Rechtskundekurs der 9. Klasse das Amtsgericht Wittenberg und schaute sich vier individuelle, öffentliche Strafverhandlungen an. Wir trafen gegen 8:00 Uhr ein und kurz darauf begann die erste Verhandlung, in der es sich um Diebstahl aus einer Drogerie handelte. Der Angeklagte ließ im berauschten Zustand einen Tester Parfüm mitgehen. Allerdings wurde die Anklage vorübergehend wegen Minderwertigkeit gegenüber einem Verfahren in Dessau eingestellt. Am interessantesten fanden wir den zweiten Fall. In diesem ging es um Körperverletzung. Der Beschuldigte habe einem Mann mehrmals ins Gesicht geschlagen, wodurch er Schäden davontrug, wie unter anderem eine gebrochene Nase. Doch ist noch nicht eindeutig, ob der Angeklagte wirklich der Täter ist, da es sich womöglich um eine Verwechslung der Personen handelt. Der Geschädigte ist sich sicher, dass der Angeklagte auch der Täter ist, doch einige Zeugen widersprechen dieser Aussage. Zu einem Ergebnis kam es in dieser Verhandlung nicht, da die Sachlage noch nicht ganz klar sei. Allerdings wurden weitere Zeugen zur Fortsetzung in der nächsten Woche geladen. Im dritten Verfahren ging es um Versicherungsbetrug. Dies war auch die einzig angeklagte Frau an diesem Tag. Bei dem letzten Fall wurde eine Verhandlung fortgesetzt. In dieser ging es Körperverletzung. Am Ende der Verhandlung wurde der Angeklagte zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. 

Clara Bauske und Franka Hummel

Vom Zeugenstand ins Schöffenamt

Um Schöffe zu werden sind wir als Schüler des Wahlpflichtkurses Rechtskunde der neunten Klassen noch zu jung. Damit wir aber doch einen kleinen Einblick in die Aufgaben dieses Ehrenamtes zu erhalten, erhielten wir die Gelegenheit für ein Expertengespräch mit Herrn Rußbült, der als Schöffe tätig ist. Wir haben zahlreiche Fragen gestellt und viel über das Amt in Erfahrung bringen können. Herzlichen Dank dafür an Herrn Rußbült, der sie uns alle beantwortet hat.

Ab dem 25. Lebensjahr kann jede Person, welche die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, sich nicht im Vermögensverfall, also welche nicht verschuldet ist oder sich in Insolvenz befindet, und körperlich und geistig geeignet ist, das Ehrenamt des Schöffen ausüben.

Seit nunmehr vier Amtsperioden mit jeweils fünf Jahren ist der Musik- und Ethiklehrer am Luther-Melanchthon-Gymnasium Herr Rußbült in dieser Funktion tätig. In der aktuellen Amtsperiode übt Herr Rußbült das Schöffenamt im Amtsgericht in Wittenberg aus, vier Jahre lang war er aber auch schon am Landgericht in Dessau eingesetzt.

Für das Schöffenamt begann er sich zu interessieren, als er selbst einmal im Zeugenstand aussagen musste. Mit 25 Jahren meldete er sich freiwillig für das Ehrenamt. Auch wenn er bei seiner ersten Verhandlung noch nervös war, gefällt ihm nach eigener Aussage vor allem die Verantwortung, die mit dem Amt einhergeht und auch der Spaß ist nach all den Jahren nicht verloren gegangen.

Die Schöffen besitzen eine gleichwertige Stimme gegenüber dem Berufsrichter, das heißt die Schöffen könnten den Richter überstimmen, wenn sie nicht seiner Meinung sind. In der gesamten Amtszeit von Herrn Rußbült ist es aber bisher nicht vorgekommen, dass der Richter überstimmt wurde. Den Kontakt zu den Angeklagten und den Opfern meidet Herr Rußbült vor der Verhandlung, damit er dieser so objektiv und unbefangen wie möglich beiwohnen kann.

Die Schöffen repräsentieren die Gewalt des Volkes; jeder Staatsbürger ist zur Annahme des Amtes verpflichtet, nur wenn besondere persönliche Gründe vorliegen, kann das Amt abgelehnt werden.

Sein Amt möchte Herr Rußbült erst dann niederlegen, wenn er „es satt hat“. Dieser  Zeitpunkt tritt spätestens mit dem 70. Lebensjahr ein, denn in diesem Alter muss das Schöffenamt aufgegeben werden.

Auswirkungen auf sein Privatleben hat sein Schöffen-Dasein nicht, auch wenn es für ihn noch immer eine seltsame Situation darstellt, wenn er Täter oder Opfer auf der Straße wiedertrifft. Aufgrund der Tatsache, dass die Verhandlungen unter der Woche stattfinden, kommt es maximal sechs Mal im Jahr zu einem Fehltag in der Schule.

Dadurch, dass die Schöffen bei Taten, für die der erwartete Strafrahmen bei zwei bis vier Jahren Gefängnisstrafe liegt, eingesetzt werden, handelt es sich in 90 % der Fälle, die Herr Rußbült begleitet hat, um Kleinkriminelle und Berufungsverfahren.

Die Schöffen besitzen keine juristische Ausbildung und sollen somit zu einem lebensnahen Urteil beitragen. Mit der Zeit hat Herr Rußbült ein Gefühl dafür entwickelt, ob die Person vor ihm die Wahrheit sagt oder lügt. Auch widersprechen sich in diesen Fällen auch häufig die Zeugenaussagen.

Besonders genervt ist er, wenn die Verhandlung nur zehn Minuten dauert, da einer der am Prozess Beteiligten nicht erscheint. Ebenfalls gibt er den Rat, nicht alles zu glauben, was man in den Medien über die Prozesse lesen kann. Meist kann man die Entscheidung nur dann nachvollziehen, wenn man selbst dabei war.