Ab Montag, dem 31. Mai, wird der Unterricht wieder im Regelbetrieb durchgeführt. Die Schüler werden im vollständigen Klassenverband beschult, wobei die Möglichkeit zur Befreiung von der Präsenzpflicht bestehen bleibt - genauso wie die Verpflichtung zum Selbsttest und zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes.
Rechtsgrundlage für die sog. Maskenpflicht in den Jahrgängen 5/6 und das Verbot von Schulsport in geschlossenen Räumen sind die 3. und 4. Rechtsverordnung (12. bzw. 27. Mai) des Landkreises Wittenberg.