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01.04.2021 15:23 –

Unterricht nach Ostern


Der Unterricht nach der Osterpause wird unverändert im "eingeschränkten Regelbetrieb" bei aufgehobener "Präsenzpflicht" fortgesetzt (s. Erlass des Bildungsministeriums vom 1.4.21). Wie bereits in der letzten Schulwoche erhalten die Schüler ab Dienstag, dem 6. April, die Möglichkeit zu einem freiwilligen Selbsttest. 

Aufgrund steigender Infektionszahlen ist mit einer Verpflichtung zum Selbsttest an Schulen nach dem 12. April zu rechnen. Konkreta werden durch das Ministerium zu regeln sein und danach zeitnah auf den üblichen Kommunikationswegen mitgeteilt.