Mit der 14. Eindämmungsverordnung entfällt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht. Außerhalb des eigentlichen Unterrichts ist im Schulgebäude weiterhin ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben (s. Bildungsministerium ST).