< Lockerungen ab 7. März 2022
03.04.2022 18:01 –

Regelungen zum Infektionsschutz an Schulen

Erleichterungen ab dem 4. April


Die für die nächsten Wochen geltenden Regelungen an Schulen sind in einem Schreiben der Bildungsministerin dargelegt (s. unten). Im Wesentlichen sehen wir umfangreichen Lockerungen entgegen, die einerseits unseren Schulbetrieb erleichtern, andererseits einen jeden verstärkt in Verantwortung für sich und andere bringen. Ab dem 4. April entfällt die allgemeine Maskenpflicht, auch wenn die Testungen noch aufrechterhalten bleiben. Lediglich Klassen, die durch das Gesundheitsamt als "Kontakgruppen" kategorisiert werden, unterliegen den altbekannten Sondermaßnahmen.