< Medizinischer Mund-Nasen-Schutz im Unterricht
05.12.2021 14:48 –

Medizinischer Mund-Nasen-Schutz

auch im Unterricht


Die ab dem 6. Dezember 2021 geltende "Zweite Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung" verlangt nunmehr das permanente Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Nur für die Dauer des Verzehrs von Speisen und Getränken darf der medizinische Nund-Nasen-Schutz kurzzeitig abgenommen werden".