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17.03.2021 16:06 –

Aufhebung der Präsenzpflicht an weiterführenden Schulen

Beschluss der Landesregierung vom 16.3.2021


Wie bereits umfänglich in der Presse kommunziert, haben Familien ab heute die Möglichkeit, ihre Kinder vom Präsenzunterricht abzumelden. Diese Option besteht, solange sich das Gymnasium im "eingeschränkten Regelbetrieb" befindet. Das wiederum ist abhängig von den Inzidenzwerten der Region und einer Entscheidung des Bildungsministeriums an jedem Donnerstag für die Folgewoche. 

Eltern, die ihre Kinder nicht in die Schule schicken, erklären das dem Klassenlehrer gegenüber schriftlich (Formblatt der Schule) bis zum Freitag für die jeweilige Folgewoche. Die Schulpflicht bleibt weiterhin bestehen und wird durch das Erledigen "von Arbeits- und Aufgabenangeboten (Hausaufgaben) zur Bearbeitung in der häuslichen Wohnung" (Schreiben des Ministers) erfüllt. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht bei Aussetzung der Präsenzpflicht nicht.