< Rechtsverordnung des Landkreises Wittenberg zur Eindämmung von SARS-CoV-2
15.03.2021 14:42 –

Sportunterricht

Aufenthalt bei widrigem Wetter


Die 2. Rechtsverordnung des Landkreises Wittenberg zur Eindämmung von SARS-CoV-2 untersagt u. a. den Schulsport in geschlossenen Räumen. Um in der aktuellen Situation möglichst vielen Schülern bei Einhaltung der geltenden Hygieneregeln Präsenzunterricht zu ermöglichen, sind alle Räume im Haus Hundertwasser verplant, sodass während der Kernunterrichtszeit keine Ersatzräume für Sportklassen zur Verfügung stehen. Folglich werden bei widrigem Wetter die Turnhallen der Stadt als Aufenthaltsraum im Sportunterricht genutzt. Es wird kein praktischer Sportunterricht in diesen Sportstätten durchgeführt.