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11.03.2021 14:38 –

Rechtsverordnung des Landkreises Wittenberg zur Eindämmung von SARS-CoV-2


Der Landkreis Wittenberg hat eine Rechtsverordnung erlassen, derzufolge die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für ALLE Personen im Schulgebäude bestehen bleibt. Darüber hinaus ist der Sportunterricht in geschlossenen Räumen ab sofort untersagt.