< Wechselunterricht ab Montag
14.12.2020 16:24 –

Konsequenzen der Bund-Länder-Vereinbarungen

Regelungen zum Jahreswechsel


Um die Anzahl der Kontakte weiter zu reduzieren und damit ein Sinken der Infektionszahlen zu erreichen, werden an Schulen des Landes Sachsen-Anhalt folgende Maßnahmen ergriffen: 

1 Vom 16. bis 18. Dezember werden die 5. und 6. Klassen von der Unterrichtspflicht befreit. Eine Notbetreuung wird vorgehalten. Der Bedarf wird über die Klassenlehrer erfasst. 

2 Vom 16. bis 18. Dezember werden die Jahrgänge 7 bis 12 im Distanzunterricht beschult. 

3 Am 7. und 8. Januar findet kein Unterricht statt. Eine Notbetreuung für die Klassen 5 und 6 wird angeboten. 

4 Es ist damit zu rechnen, dass der Schulbetrieb am 11. Januar im  "eingeschränkten Regelbetrieb" (Wechselunterricht) fortgesetzt wird. Details sind nicht vor dem 7. Januar zu erwarten und abhängig von den Infektionszahlen sowie den politischen Schlussfolgerungen.