< Klasse 9c sowie Schüler aus Wahlpflichtkursen in Quarantäne
30.11.2020 15:26 –

Anpassung der Hygieneregeln an das Infektionsgeschehen

Dritte Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung


Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sind bundesweit Verschärfungen der Hygieneregeln beschlossen worden. Das betrifft mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Achten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung der Landesregierung auch die Schulen in Sachsen-Anhalt (s. pdf unten)

Vom 1.12. bis zum 20.12.2020 ist "IMMER dort, wo der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, von ALLEN Personen (...) eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen". Ausgenommen sind lediglich der Sportunterricht sowie der Unterricht in den 5. und 6. Klassen innerhalb ihrer Kohorte.
Um eine Pause vom Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung zu haben, ist empfehlenswert, auf dem Schulhof den 1,5-Meter-Abstand als Alternative zum Mund-Nasen-Schutz zu wählen.